Ab 1. November 2026 gilt für alle Übernachtungsgäste in Kärnten das Motto „Freie Fahrt mit Gäste-Card“. Mit Einführung der neuen Aufenthaltsabgabe können in Kärnten gemeldete Urlaubsgäste für die Dauer des Aufenthalts fast die gesamte öffentliche Mobilität in Kärnten über ihre jeweilige regionale Gästekarte nutzen. Nach Zustimmung des Gastes zur Verarbeitung seiner Daten, kann die Gästekarte ausgestellt werden. Die darin inkludierte Mobilitätsberechtigung gilt vom Anreisetag bis einschließlich zum Abreisetag.
Mit der gültigen Gästekarte können Urlaubsgäste während ihres gesamten Aufenthalts folgende Mobilitätsangebote in Kärnten nutzen:
Was ist nicht inkludiert?